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Regeln

Bad Kissingen

Du kannst diesen Artikel auf Deutsch und Englisch lesen.

In diesem Artikel findest du spezifische Infos zu lokalen Gesetzen, die für Gastgeber von Unterkünften in Bad Kissingen gelten. So wie bei unserem Länderartikel für Deutschland bist du selbst dafür verantwortlich, alle Verpflichtungen, die für dich als Gastgeber gelten, zu prüfen und dich daran zu halten. Dieser Artikel soll ein Ausgangspunkt für dich sein, und du kannst ihn immer wieder zurate ziehen, falls du Fragen hast. Er erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Du solltest immer überprüfen, ob die jeweiligen Gesetze und Verfahren noch aktuell sind.

Einige der Gesetze, die dich betreffen können, sind kompliziert. Falls du Fragen hast, setze dich bitte direkt mit der Stadtverwaltung von Bad Kissingen in Verbindung oder konsultiere einen Berater vor Ort, zum Beispiel einen Anwalt oder einen Steuerberater.

Kurtaxe

Die Stadt Bad Kissingen erhebt eine Kurtaxe für Aufenthalte von Gästen, die hier keinen dauerhaften Wohnsitz haben. Alle Gäste, die nicht dauerhaft in Bad Kissingen wohnen, unterliegen der Kurtaxe. Die Kurtaxe wird vom Freistaat Bayern auf Grundlage der Verordnung über die Erhebung der Kurtaxe erhoben.

In Bad Kissingen erhalten kurtaxpflichtige Gäste eine Gastkarte mit einigen Vergünstigungen. Außerdem werden die Einnahmen aus der Kurtaxe dem Bayerischen Staatsbad Bad Kissingen für die Bereitstellung und Instandhaltung von Kur-, Erholungs- und öffentlichen Einrichtungen sowie für die Pflege der städtischen Parks und Grünanlagen zur Verfügung gestellt.

Auf der Website der Stadt Bad Kissingen findest du weitere Informationen über die Kurtaxe.

Tagessatz der Kurtaxe

Die Kurtaxe beträgt derzeit 3,60 Euro pro Tag. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind von der Kurtaxe befreit. Für Tagungsgäste und Schwerbehinderte gelten ermäßigte Tagessätze.

Registrierung

Gastgeber in Bad Kissingen sind verpflichtet, die Meldedaten der kurtaxpflichtigen Personen vollständig zu erheben und jedem registrierten Gast eine Gastkarte auszuhändigen.

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